Unsere Leistungen von A bis Z

Unsere Leistungen von A bis Z

Unser Verein ist Mitglied im Deutschen Mieterbund, der Dachorganisation aller Mietervereine im Bundesgebiet. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Ihrem Vermieter hinsichtlich Ihrer Mietwohnung (kein Gewerbe/Pacht) und bearbeiten und führen Ihren Fall im außergerichtlichen Rahmen.

Fachkundigen Rat erhalten Sie bei uns in allen Mietrechtfragen, so zum Beispiel für:
- Abschluss eines Mietvertrages
- Mietpreisforderungen – Erhöhungen
- Schönheitsreparaturen
- Instandhaltung der Wohnung
- Forderungen für Betriebs- und Heizkosten
- Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen
- Kündigung des Mietverhältnisses
- Modernisierung und vielen anderen Gegebenheiten

Kommen Sie in jedem Fall rechtzeitig zu uns, also
- vor Anerkennung einer Mieterhöhung
- vor Unterschrift eines Mietvertrages
- zur Prüfung der Betriebskosten (Heizkostenabrechnungen usw.)

Bringen Sie zur Rechtsberatung bitte alle erforderlichen Unterlagen (Mietvertrag, Schriftwechsel, usw.) mit!

Achtung: Rechtsberatung darf gemäß dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur an Mit- glieder des Vereins erfolgen. Diese ist dann bei uns kostenlos!

Wir bemühen uns, die Probleme zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter in Ihrem Interesse zu regeln. Außer Ihrem Mitgliedsbeitrag und der Aufnahmegebühr haben Sie für Beratungen keine weiteren Kosten zu tragen, unabhängig davon, wie oft Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Der Verein trägt sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und wird von keiner Stelle finanziell bezuschusst.

Sie mögen daran erkennen, dass nur aufgrund der Vereinstreue der Mitglieder die Hilfe, die wir Ihnen gewähren können, möglich ist.

Für bei Gericht anhängige Verfahren bedauern wir, die dabei anfallenden Kosten in diesem Rahmen nicht übernehmen zu können. Dies gilt auch für die Inanspruchnahme anwaltschaftlicher Tätigkeit bei Gericht. Eine kostenlose Rechtsberatung durch den uns beratenden Rechtsanwalt kann jeden Dienstag ab 18:15 Uhr nach fester Terminabsprache in unseren Büroräumen erfolgen.

Wir bitten Sie, folgende Punkte zu beachten, damit helfen Sie uns und sich Zeit und Geld zu sparen:

1. Beiträge werden jährlich ab dem 2. Beitragsjahr im Voraus per Lastschrift eingezogen,
2. Anschriftenänderungen, Namensänderungen, Änderung der Bankverbindung sind dem Verein sofort zu melden,
3. der Verein ist berechtigt, die entstandenen Kosten – wie Rücklastschriften der Geldinstitute oder Auskunftsgebühren bei den Einwohnermeldeämtern bzw. dafür erforderliche Porto- oder Telefongebühren – dem Mitglied in Rechnung zu stellen.
Wir bitten für die Maßnahme um Ihr Verständnis.

Für die Zukunft erhoffen wir, dass Sie mit unserer Hilfe in einem ruhigen, einvernehmlichen Mietverhältnis leben können.