Wie werde ich Mitglied

Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz dürfen wir nur Mitglieder beraten.

Falls Sie sich zum Beitritt entschließen, könne Sie die zur Mitgliedschaft erforderlichen Unterlagen entweder postalisch, telefonisch oder per E-Mail anfordern.

Sie können sich aber auch die notwendigen Unterlagen mit Hilfe der nachfolgenden Downloads direkt herunterladen.

Vor einer Aufnahme als Mitglied im Mieterverein Kaufbeuren und Umgebung e. V. bitten wir Sie, den Sachverhalt Ihres Anliegens darzulegen. Da wir nur außergerichtlich für unsere Mitglieder tätig sind, müssen wir vor Annahme der Mitgliedschaft prüfen, ob eine außergerichtliche Vertretung durch uns zielführend ist oder ob die Mandatierung eines Rechtsanwaltes der bessere Weg für die Lösung Ihres Anliegens ist.

Erst nach Prüfung Ihres Anliegens erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung zur Aufnahme als Mitglied. 

Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Bitte überweisen Sie anschließende den Mitgliedsbeitrag (66,00 Euro Jahresbeitrag) sowie die einmalige Aufnahme- und Bearbeitungsgebühr (20,00 Euro) auf das genannte Konto des Mietervereins Kaufbeuren und Umgebung e.V. mit dem Vermerk „Neumitglied“.

Erst nach Eingang der Gebühr kann eine Beratung stattfinden.

Der Jahresbeitrag wird ab dem 2. Beitragsjahr durch Bankeinzug von Ihrem Konto abgebucht.

Achtung
Bei Übersendung der Beitrittserklärung sowie der Einzugsermächtigung bitten wir zu beachten, dass wir unbedingt Ihre Unterschrift im Original benötigen. 

Was wir für Sie tun – und was nicht

Was wir für Sie tun können . . .

  • Sie durch die Mieterzeitung, unsere Homepage und die Zusammenarbeit mit der Presse über aktuelle Problematiken des Mietrechts informieren,
  • Sie bei verschiedensten rechtlichen Problemen unterstützen, sei es bei der Kontrolle von Nebenkosten, sei es zu Fragen der Beendigung eines Mietverhältnisses, zu Mängeln, Mieterhöhungen, Modernisierungen und vielem mehr,
  • Ihnen (wenn Sie bereits Mitglied sind) unkompliziert und schnell Auskünfte zu kurzen Frage am Telefon erteilen,
  • Sie in der außergerichtlichen schriftlichen Auseinandersetzung gegen Ihren Vermieter vertreten,
  • im Falle von Streitigkeiten unter Mitgliedern vermitteln.

Was können wir nicht für Sie tun . . .

  • Sie in anderen Rechtsgebieten als dem Mietrecht (z.B. Familienrecht, Sozialrecht, etc.) beraten,
  • Sie ohne oder gegen einmalige Gebühr beraten,
  • Sie als Mitglied gegen ein anderes Mitglied vertreten. Hier können wir nur vermitteln.
  • Sie vor Gericht vertreten oder in Schlichtungsverfahren gehen,
  • Ihnen eine Wohnung beschaffen oder Ihre Miete zahlen,
  • Ihnen garantieren, dass Sie immer Recht bekommen - selbst wenn Sie es haben. Trotzdem lassen wir nichts unversucht, Ihnen dazu zu verhelfen.